Ein leidiges Thema – stets präsent.
Ist Ihre Datenschutzerklärung und Impressum aktuell?
Nach in Kraft treten der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Mai 2018, war die Verunsicherung extrem groß.
Handwerkskammern und Verbände informierten zu den nötigen Maßnahmen die intern und extern in den Unternehmen zu treffen sind. Dazu gehörten u.a. auch Ergänzungen und Optimierungen auf Webseiten zum Thema Impressum Pflichtangaben und Datenschutzerklärung.
Einige grundlegende Dinge betrifft jeden Website Besitzer einiges beschränkt sich auf Online Shops, Datenabfragen über Kontaktformular und Kundenlogins oder Soziale Netzwerke. Alles sollte gut bedacht und erklärt werden.
Ist man stark Verunsichert oder hat ganz spezielle Bereiche zu klären sollte ein Rechtsanwalt für Internetrecht hinzugezogen werden oder an kompetenter Stelle Hilfe angefragt werden.
Die Aktualität der gesetzlichen Texte und Inhalte gehört zu den Aufgaben eines Homepage Betreibers, gesetzliche Änderung oder technische Änderungen und Anforderungen sind immer mal wieder zu optimieren und im Auge zu behalten.
Oft erhält man über Medien und Verbände rechtzeitig die entsprechende Informationen, mit deren Umsetzung man nicht bis zum letzten Moment warten sollte um unnötige Mahnverfahren zu vermeiden.
Letztendlich sind Sie als Eigentümer der Domain und Webseite für die Inhalte verantwortlich und bei Fehlern haftbar.